Ehrlicher Vergleich: Kein Brutto-Vergleich, kein Wunschdenken. Trage beide Seiten ein und sieh, wann sich der Sprung wirklich lohnt.
Trage Brutto und Freelancer-Umsatz ein.
Angestellt: Lohnsteuer nach § 32a EStG 2026. Freelancer: Einkommensteuer § 15/18 EStG, GKV ermäßigt 16,9 % (14,0 % + Ø 2,9 % Zusatz) plus PV 3,6 % / 4,2 % (kinderlos). PKV-Varianten als Pauschale.
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